Die Änderung des Gesetzes sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit einer Erststimme über die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort abstimmen sowie mit der Zweitstimme die Landeslisten der Parteien wählen. Maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestages sind fortan aber nur noch die Zweitstimmen, wobei hier zuerst die Wahlkreiskandidierenden mit den höchsten Erstimmenergebnissen berücksichtigt werden und die übrigen Mandate danach an die Kandidierenden der Landesliste vergeben werden. Das Prinzip der Überhang- und Ausgleichsmandate wird damit abgeschafft.
Hierzu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Roth (SPD): „Seit Jahren mahnt das Bundesverfassungsgericht uns dazu an, die Anzahl der Bundestagmandate auf die gesetzlich vorgesehene Größe von 598 zu reduzieren. Auch im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern habe ich diese Erwartungshaltung immer wieder sehr deutlich gespürt. Diese dringend notwendige Reform, die in den vergangenen 16 Jahren aber vor allem am Widerstand der Fraktion der CSU gescheitert ist, geht die Ampel-Koalition nun endlich an.
Ich selbst hatte den Vorschlag unterstützt, mit dem wir den Bundestag auf die bislang vorgesehene Regelgröße von 598 Mandaten begrenzt und trotzdem die Anzahl der bestehenden 299 Wahlkreise erhalten hätten. Das hätte aber absehbar zur Folge gehabt, dass einige Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen trotz ihres Sieges bei den Erststimmen nicht in den Bundestag eingezogen wären. Mit der Erhöhung der Regelgröße auf 630 Mandate wurde jetzt ein vernünftiger Kompromiss gefunden, der sicherstellen soll, dass möglichst viele Wahlkreise durch eigene Abgeordnete vertreten sind. Die Alternative wäre gewesen, die Zahl der Wahlkreise massiv zu vermindern. Der Bundestag hatte dazu bereits einen Beschluss gefasst. Im Falle meines Wahlkreises Werra-Meißner/Hersfeld-Rotenburg hätte das entweder dazu geführt, dass der Wahlkreis aufgelöst oder abermals deutlich vergrößert worden wäre. Ich wüsste nicht, wie man dann noch angemessen ansprechbar und präsent in der Fläche sein könnte.
Was wir heute erlebt haben, ist also kein weiteres Reförmchen, sondern eine echte Reform unseres Wahlrechts. Ein unkontrolliertes Aufblähen des Bundestages wird damit langfristig verhindert. Die Ampel-Koalition hält Wort.“