Die Entscheidung darüber, welche Angestellten begünstigt werden, treffen die Krankenhäuser selbst, wobei Prämienzahlungen von bis zu 1.500 Euro pro Beschäftigten möglich sind. Die Auszahlung der Boni muss bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. Dazu erklärt der Europa-Staatsminister: „Die Corona-Sonderzahlungen für besonders belastete Pflegerinnen und Pfleger sind ein Akt der Solidarität gegenüber denjenigen, die während dieser Pandemie Großartiges für ihre Mitmenschen leisten. Gerade die Arbeit während der dritten Welle bedeutete eine enorme physische und psychische Bewährungsprobe für die Beschäftigten in unserer Region. Ihnen allen, die im Kampf gegen das Coronavirus täglich alles geben, gelten unser Dank und unsere Anerkennung. Wir wollen dies auch mit dieser finanziellen Besserstellung zum Ausdruck bringen. Ich bin froh, dass auch Beschäftigte in unseren heimischen Krankenhäusern von diesem steuerfreien Zuschuss profitieren.“ Indes mahnt Roth an: „Trotzdem können diese Prämien nur ein erster Schritt sein. Wir müssen unsere Pflegekräfte durch höhere, tarifgebundene Löhne unterstützen. Wir brauchen mehr Personal, um für eine spürbare Entlastung auf den Stationen zu sorgen. Unser Ziel als SPD ist eine aktive Aufwertung der Gesundheitsberufe und eine deutliche Reduzierung der Arbeits- und Stressbelastung unserer Pflegekräfte.“
Anspruch auf die Corona-Prämie haben Kliniken, die die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 durch die voll- oder teilstationäre Behandlung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Für Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten müssen mindestens 20 behandelte SARS-CoV-2-Fälle vorliegen, Kliniken mit mehr als 500 Betten müssen im betreffenden Zeitraum mindestens 50 Corona-Fälle behandelt haben.