Bundestag macht mit Grundgesetzänderungen Weg frei für Zuschüsse an Kommunen

BERLIN. Nun ist der Weg frei – mit zwei Grundgesetzänderungen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend die verfassungsrechtliche Grundlage dafür gelegt, dass der Bund künftig Städten und Gemeinden finanziell deutlich stärker unter die Arme greifen kann als bislang. Anschließend beschloss der Bundestag auch das „Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“.

Pressefoto von Michael Roth MdB, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt. Aufgenommen am 2. April 2019 in Berlin.

Eine gute Nachricht sei die Verabschiedung des Gesetzespakets auch für die Städte und Gemeinden in der Region, freut sich der Bundestagsabgeordnete Michael Roth (SPD). Erst kürzlich hatte das Hessische Statistische Landesamt gemeldet, dass die Gewerbesteuereinnahmen der heimischen Kommunen im ersten Halbjahr 2020 bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie massiv eingebrochen waren – im Landkreis Hersfeld-Rotenburg um 9,5 Prozent (minus 2,3 Millionen Euro) und im Werra-Meißner-Kreis um 27,8 Prozent (minus 5,9 Millionen Euro).

„Die Corona-Pandemie hat riesige Löcher in die Kassen der Kommunen gerissen, die diese nicht aus eigener Kraft kompensieren können. Mindestens ein Viertel der Gewerbesteuereinnahmen brechen in diesem Jahr weg. Mit diesen Einnahmen müssen die Kommunen aber vieles finanzieren, was das Leben für uns alle lebens-wert macht: Kultur, Schwimmbäder, Sporteinrichtungen, Bibliotheken, Kitas und vieles mehr. Wenn der Bund jetzt nicht finanziell einspringen würde, dann müsste vor Ort schon bald massiv der Rotstift angesetzt werden. Unsere Städte und Gemeinden müssen finanziell handlungsfähig bleiben, um nötige Investitionen in die Zukunft leisten und gute Lebensbedingungen vor Ort ermöglichen zu können“, betont Roth.

Bereits Anfang Juni hatten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro verständigt, das auch Maßnahmen zur Entlastung der Städte und Gemeinden vorsieht: Zum einen erstatten Bund und Länder den Kommunen einmalig je zur Hälfte die für das Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle von rund 12 Milliarden Euro. Aus dem Bundeshaushalt fließt dafür ein Betrag von 552 Millionen Euro an das Land Hessen, das mit seinem Eigenanteil insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro an die hessischen Kommunen auszahlen wird.

Außerdem beteiligt sich der Bund ab sofort deutlich stärker an den Sozialausgaben für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – künftig dauerhaft mit bis zu 75 Prozent statt wie bislang bis zu 50 Prozent. Allein das bedeutet jedes Jahr bundesweit 3,4 Milliarden Euro mehr für die Kassen der Kommunen.

Bislang waren direkten Zuwendungen vom Bund an die Städte und Gemeinden enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, so dass die beiden Grundgesetzänderungen erforderlich waren. Die grundsätzliche Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen bleibe von den nun beschlossenen Hilfen aber unberührt, macht Roth deutlich.