Michael Roth macht auch deutlich, wieso dringender Handlungsbedarf herrschte: „Wir haben klar gemacht, dass wir es nicht länger hinnehmen, wenn Subunternehmen gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil systematisch ausnehmen.“ Mit dem Onlinehandel wachse auch die Paketbranche rasant. Gleichzeitig dürfe man aber nicht zulassen, dass dieser Boom auf dem Rücken der Zustellerinnen und Zusteller ausgetragen wird. Scheinselbstständigkeit, überlange Arbeitszeiten und ein Stundenverdienst unter Mindestlohn seien bei von großen Paketdiensten beauftragten Unternehmen oft an der Tagesordnung.
„Damit ist jetzt Schluss: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür“, freut sich Roth über die gesetzliche Regelung. Auf diese Weise könne man sich auch in der heimischen Logistikregion darauf verlassen, dass in Zukunft Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.