Michael Roth MdB: „Gute Nachrichten für lärmgeplagte Anwohner an Bahnstrecken“

Erfreut über das neue Gesetz: Staatsminister Roth MdB

BERLIN. „Endlich ist ein großer Schritt zur weiteren Entlastung lärmgeplagter Anwohner an Bahnstrecken in unserer Region getan. Denn heute hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, durch das der Betrieb lauter Güterwagen auf deutschen Schienen ab Ende 2020 verboten ist“, freute sich Staatsminister Michael Roth MdB am Rande der Plenarsitzung. Ab Dezember 2020 erlauben strenge Lärmgrenzwerte dann nur noch den Einsatz von Güterwaggons, die mit modernen Flüsterbremsen ausgestattet sind. Andernfalls müssen sie mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit unterwegs sein – das gilt ausdrücklich auch für Anbieter aus anderen EU-Staaten, deren Güterwagen noch nicht umgerüstet sind.

„Unsere Straßen ächzen unter der Last der vielen LKW. Wenn wir aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen mehr Güter auf der Schiene transportieren wollen, darf das aber nicht zu weiteren Belastungen für Anwohner führen. Bis 2030 soll der Güterverkehr auf der Schiene um 43 Prozent wachsen. Mit dem heute beschlossenen Gesetz schaffen wir den rechtlichen Rahmen, damit der Schienenlärm trotz dieses Zuwachses bis 2020 halbiert werden kann“, zeigte sich
der SPD-Politiker Roth überzeugt. „Wir arbeiten weiter an nachhaltigen Verbesserungen für die Menschen entlang von Bahnstrecken. Denn ohne ausreichenden Lärmschutz wird es auch keine Akzeptanz in der Bevölkerung für weitere, dringend notwendige Infrastrukturprojekte geben – wie etwa den umstrittenen Ausbau der ICE-Schnellstrecke in unserer Region“, so Roth.

Neben dem Lärmschutz an der Quelle durch die Umrüstung von Güterwagen müsse an besonders betroffenen Brennpunkten aber auch durch zusätzliche Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster zur Entlastung beigetragen werden, ergänzte Roth. Auch in diesem Bereich leiste der Bund bereits eine Menge: Allein in Hessen seien im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes
bis Dezember 2016 insgesamt 80 Millionen Euro für den Lärmschutz an 73 Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 146 km investiert geworden.

„Wichtig ist aber, dass auch diejenigen Menschen von neuerlichen
Lärmschutzmaßnahmen profitieren können, die in Kommunen leben, in denen bereits vor einigen Jahren etwas gegen Bahnlärm unternommen wurde. Da mittlerweile deutlich strengere Grenzwerte gelten, muss auch bei diesen Streckenabschnitten überprüft werden, ob und wie der Lärmschutz weiter verbessert werden kann. Erfreulicherweise hat mir das Bundesverkehrsministerium nun
schriftlich zugesagt, dass der Bedarf für Lärmsanierung im gesamten Streckennetz nochmals überprüft werden soll – also auch in bereits lärmsanierten Ortslagen. Dazu wird das Ministerium bis 2018 eine überarbeitete Prioritätenliste vorlegen, aus der hervorgeht, an welchen Streckenabschnitten ein erneuter, erhöhter oder erstmaliger
Sanierungsbedarf besteht.

Das sind gute Nachrichten für Anwohner entlang von Bahnstrecken in stark betroffenen Kommunen wie beispielsweise Ludwigsau“, stellte Roth fest.