Michael Roth MdB und Torsten Warnecke MdL: Hessischer Finanzminister Schäfer (CDU) versucht sich mit fremden Federn zu schmücken

Bad Hersfeld – Berlin – Wiesbaden. „Die gestern vom hessischen Finanzminister Schäfer gestartete PR-Aktion zum Sonderprogramm des Bundes „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ ist unseriös“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Michael Roth. „Der Bundestag hat die bundesweit
geplanten 3,5 Milliarden Euro für Schulen noch gar nicht beschlossen und schon versucht sich die hessische Landesregierung dafür zu loben, fremdes Geld weiterzuleiten.“

Schäfer schmücke sich zudem mit fremden Federn: 75 Prozent der Gelder kämen vom Bund, 25 Prozent müssten die Kommunen als Eigenanteil tragen. Das Land übernähme dabei lediglich zeitlich begrenzt die Zinsen für den Eigenanteil der Kommunen. „Die Kommunen sollen wohl wieder einmal vom Land Hessen gezwungen werden, das Geld bei einem vorbestimmten Kreditinstitut aufzunehmen“, fasst der SPD-Landeshaushaltspolitiker Torsten Warnecke die voraussichtliche Abwicklung zusammen. „Obwohl die durchschnittliche Darlehenslaufzeit bei 30 Jahren liegt, will das Land die Zinsen nur für 10 Jahre übernehmen. Somit ist dem Land Hessen egal, ob die betroffenen Kommunen, die die Schulen sanieren, ihren Eigenanteil bei der Bank vor Ort günstiger finanziert bekämen. Das nennt sich dann „kommunale Selbstverwaltung“, spitzt Warnecke ironisch die Absichten des Landes zu.

Zudem müsse nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Michael Roth noch ergänzt werden, dass zur Wahrheit auch gehöre, dass die Bundes-SPD eigentlich weitere 6 Milliarden Euro aus dem Haushaltsüberschuss des vergangenen Jahres in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren wollte, was aber leider am Widerstand CDU gescheitert sei.

„Es ist gut und richtig, dass sich der Bund auf Initiative der SPD zukünftig am Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur beteiligen will“, betont Roth. „Wir brauchen dringend mehr Geld für die Sanierung unserer Schulen. Dass aber die Mittel des Bundes von der hessischen Landesregierung bereits verteilt werden, bevor die dafür notwendigen Gesetze in Berlin verabschiedet sind, ist einfach nur dreist und peinlich.“

Nachdem Bundesfinanzminister Schäuble gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder im November 2016 ein Paket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen beschlossen hatte, berät der Bundestag derzeit die Gesetzesvorhaben, die auch 13 Grundgesetzänderungen beinhalten. „Zu dem Paket gehören neben dem Investitionsprogramm für kommunale Bildungsinfrastruktur auch das Unterhaltsvorschussgesetz, die Stärkung der Rechte des Bundes und des Bundesrechnungshofs sowie die umstrittene Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, erläutert Roth. Das Paket werde nur im Gesamtpaket verabschiedet. Wann dies sein werde, sei derzeit aber noch nicht absehbar.

„Bevor nicht die rechtliche Grundlage für die zweifellos dringlichen Investitionen in unsere Bildungsinfrastruktur geschaffen ist, sollte sich auch die hessische Landesregierung in ihrem Drang zur Selbstbeweihräucherung zügeln“, kommentiert Roth das Vorgehen in Wiesbaden.