Michael Roth MdB: Mindestlohn kein Problem für Sportvereine

Michael Roth MdB

BERLIN. Seit Anfang des Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn. Viele Vereine stellen sich die Frage, ob der Mindestlohn ehrenamtliche Tätigkeit betrifft. Auch die Bezahlung der Spielerinnen und Spieler der Sportvereine war in der Diskussion.
„Der Mindestlohn gilt in Vereinen nur für deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die es jedoch in unserer Region so gut wie gar nicht geben dürfte“, sagt Bundestagsabgeordneter Michael Roth. In einem Gespräch zwischen Bundesarbeitsministerium, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) wurden die bis dahin offenen Fragen geklärt. Entscheidend ist, dass die ehrenamtliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund steht. „Konkret heißt das also: ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer fallen nicht unter das Mindestlohngesetz“, so Europa-Staatsminister Michael Roth. Sollten Trainerinnen und Trainer einen zusätzlichen Job – auch im Verein – ausüben, dann muss der Mindestlohn gezahlt werden. Aber eben auch nur für diese Tätigkeit und nicht für die Trainingsleitung.
Bei Sportlern ist zwischen Amateuren und Berufssportlern zu unterscheiden. Für letztere gilt der Mindestlohn. Eine Mischform sind Vertragsamateure, die Mitglieder der Sportvereine sind und für ihren sportlichen Einsatz eine relativ geringe Bezahlung erhalten. Sie sind aktiv im Amateur- und Freizeitbereich, verfolgen aber mit dem Einsatz ihrer sportlichen Fähigkeiten im Normalfall keine wirtschaftlichen Interessen. Bei ihrem Engagement ist es eindeutig, dass wie bei Ehrenamtlichen nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und die Freude am Sport im Vordergrund stehen. Bei Einhaltung der Bedingungen für Vertragsamateure im Sport tritt daher trotz Anmeldung über einen Mini-Job das Arbeitnehmerverhältnis in den Hintergrund und das Mindestlohngesetz findet keine Anwendung.
„Damit haben wir eine wichtige Grundlage für faire Bedingungen im Sport geschaffen und unterstützen das vielfältige Engagement in den Sportvereinen. Der Mindestlohn ist also kein Problem für Vereine", betont der direkt gewählte Abgeordnete Michael Roth. Vereine, die Fragen zur Mindestlohnregelung haben, können sich gerne an das Bürgerbüro von Michael Roth in Bad Hersfeld wenden.