
BERLIN. Der Mindestlohn auf dem Papier hilft wenig, er muss auch eingehalten werden. Dafür braucht man eine Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde. Deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Arbeitszeit maßgeblich, so der Staatsminister und Bundestagsabgeordnete Michael Roth. Durch unzureichende Erfassung der Arbeitszeiten kann der Mindestlohn umgangen werden. Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die vielen ehrlichen Unternehmen in meinem Wahlkreis, die den Mindestlohn zahlen, betont Michael Roth.
Das Arbeits- und Sozialministerium hat ganz bewusst wenige Vorgaben für die Dokumentation gemacht. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet werden. Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen, erklärt Roth. Außerdem kann der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt zu viel Bürokratie, kann ich nicht nachvollziehen, so der SPD-Politiker. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffene Branchen und für Minijobber.