BERLIN. Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge werden über 100.000 junge Erwachsene zusätzlich von der Förderung profitieren. Das ist ein deutlicher Schritt hin zu mehr Chancengleichheit, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Roth über die gestern im Bundestag verabschiedete BAföG-Novelle. Bereits ab dem 1. August 2016 bringt sie spürbare Verbesserungen für Auszubildende und Studierende. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich damit von 670 Euro auf 735 Euro monatlich. Zudem werden die Bedarfssätze und die Wohnkosten- und Sozialpauschalen erhöht. Auch strukturell nimmt die BAföG-Reform einige wichtige Änderungen vor. Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und bürokratische Hürden insgesamt abgebaut. So wird es ab 2016 mit der Online-Antragsstellung bundesweit möglich sein, die Förderung erleichtert und beschleunigt zu beantragen.
Ab 1. Januar 2015 übernimmt der Bund allein die Kosten der BAföG-Leistungen. Durch die Übernahme des Länderanteils beim BAföG werden die Länder dauerhaft um 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet. Dieses Geld werden die Länder hoffentlich in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren. Damit wird die Bildungsfinanzierung auch in Hersfeld-Rotenburg und dem Werra-Meißner-Kreis nachhaltig gestärkt, erklärt Michael Roth.