Für eine gute und menschenwürdige Pflege – Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Pflege

Michael Roth MdB

BERLIN. „Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden“, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Roth. „Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen insgesamt um vier Prozent erhöht, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert“, so der Abgeordnete. Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel. „Die neuen Regeln werden sich unmittelbar positiv auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auswirken“, betont Michael Roth.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Pflegestärkungsgesetzes I konnte die SPD-Bundestagsfraktion durchsetzen, dass Pflegeeinrichtungen, die Tariflöhne bezahlen, besser unterstützt werden. „Künftig dürfen Tariflöhne bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden“, erläutert der Staatsminister.
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2014 das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. Das Gesetz soll, nach der Zustimmung des Bundesrates im November, zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten. Dies ist der erste Schritt einer umfassenden Pflegereform, mit dem viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige umgesetzt werden.