Ein Grundwerte-TÜV für die EU

Quelle: Frankfurter Allgemeine, Seite 8
Datum: 25.06.2013

Der europäische Demokratiemotor ist merklich ins Stottern geraten. Der vielbeschworenen europäischen Wertegemeinschaft droht ein kapitaler Getriebeschaden. Die jüngsten Problemfälle Ungarn, Rumänien, aber auch Italien zeigen, wie hilflos die EU immer noch dasteht, wenn in einem ihrer Mitgliedstaaten demokratische und rechtsstaatliche Grundprinzipien in Bedrängnis geraten.

Von einem wirksamen Instrumentarium zum Schutz des gemeinsamen Wertekanons ist Europa weit entfernt. Noch vor dem EU-Beitritt müssen sich alle Kandidatenländer einem strengen Grundwerte-TÜV unterziehen. Doch wer erst einmal im Club aufgenommen ist, den kann Brüssel bei Demokratiedefiziten kaum zur Verantwortung ziehen.

Beim Umgang mit Demokratiesündern bietet der europäische Instrumentenkasten bislang nur die Wahl zwischen juristischem Zahnstocher und politischer Atombombe: Mit den klassischen Vertragsverletzungsverfahren kann die Kommission zwar konkrete Einzelverstöße gegen EU-Recht ahnden, doch diese erfassen meist nur die Spitze des Eisbergs der darunter verborgenen Missstände. Auch auf die seit 2009 geltende Grundrechtecharta kann sich die Kommission nur dann berufen, wenn die Behörden in den Mitgliedstaaten europäisches Recht vollziehen. Geht es dagegen um nationale Zuständigkeiten, fehlt der EU schlichtweg die Handhabe.

Selbst die vermeintlich schärfste Waffe im Arsenal der EU, das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags, ist ein stumpfes Schwert. Im Falle schwerer Grundrechtsverstöße droht einer Regierung nur der Entzug des Stimmrechts in den EU-Gremien, wenn die Staats- und Regierungschefs .dies einstimmig beschließen. Doch wie groß ist schon der Abschreckungseffekt einer Sanktion, die wegen der hohen Hürden wohl nie zur Anwendung kommen wird? Für die EU, die sich selbst gerne auf die Fahnen schreibt, eine Wertegemeinschaft mit Vorbildcharakter für den Rest der Welt zu sein, ist all das ein ziemliches Armutszeugnis.

Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, wie sehr die Parteibrille den Blick trübt, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen in den Mitgliedstaaten sachlich zu analysieren und daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Wenn die Durchsetzung unserer gemeinsamen Werte nicht dauerhaft vom Parteienstreit überschattet bleiben soll, dann gehört diese Aufgabe zwingend in die Hände einer unabhängigen Instanz: des europäischen Grundrechtebeauftragten. Dieser müsste vom Europäischen Parlament gewählt werden, um über ein entsprechendes politisches Gewicht gegenüber der EU und ihren Mitgliedstaaten zu verfügen. Um seine politische Unabhängigkeit zu untermauern, sollte er über eine achtjährige Amtszeit verfügen und von einer Zweidrittelmehrheit berufen werden. Unterstützt würde der Grundrechtebeauftragte von einer Institution, die man nicht mal neu erfinden müsste. Denn bereits seit 2007 gibt es mit der in Wien ansässigen Grundrechteagentur eine Behörde, die sich eigens um den besseren Schutz der Grundrechte kümmert. Doch bislang fristet sie ein Schattendasein und ist kaum mehr als ein zahnloser Papiertiger. Dabei hätte die Grundrechteagentur durchaus das Zeug zur Keimzelle eines ambitionierten Frühwarn- und Sanktionsmechanismus für Grundrechtsverstöße in der EU. Was fehlt, ist allein der politische Wille, ihr endlich ein breiteres Mandat zu geben.

Als Wächter über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit würde der neue Beauftragte künftig zweimal pro Jahr Länderberichte zur Grundrechtssituation in allen Mitgliedstaaten vorlegen. Mit einem kontinuierlichen Monitoring auf der Basis objektiv messbarer Kriterien ließe sich bei etwaigen Defiziten frühzeitig Alarm schlagen und konsequent gegensteuern. Bewährt hat sich dieses Prinzip des "blame and shame" bereits im Erweiterungsprozess der EU, wo die Beitrittsreife von Kandidatenländern regelmäßig in Fortschrittsberichten beurteilt wird. In den meisten Fällen dürfte ein "blauer Brief" aus Brüssel bereits ausreichen, damit eine betroffene Regierung die angemahnten Mängel aus freien Stücken abstellt. Doch ganz ohne Sanktionen wird man uneinsichtige Wiederholungstäter kaum ausbremsen können. Daher muss die EU ihren angestaubten Strafkatalog für Demokratiesünder gründlich überarbeiten. Die Bewertungen aus den Länderberichten müssten in eine Art Brüsseler Punktekonto einfließen, das Grundrechtsverstöße nach Quantität und Qualität bemisst und ab einer bestimmten Schwelle automatisch Sanktionen auslöst.

Doch mit einer blinden Politik des Abstrafens ist niemandem geholfen. Daher muss sich jede Sanktion daran messen lassen, ob sie zu einer grundlegenden Verbesserung der Grundrechtssituation in dem betroffenen Land beiträgt. Es kann nicht allein darum gehen, Demokratiesünder durch politischen Druck dazu zu bewegen, die beanstandeten demokratischen und rechtsstaatlichen Mängel kurzfristig auszuräumen. Vielmehr sollten Sanktionen auch darauf hinwirken, dass dort, wo europäische Standards missachtet werden, mittelfristig stabile Strukturen geschaffen werden, die einen neuerlichen Rückfall erschweren. Anstatt die Zahlung von Fördergeldern auszusetzen, sollte daher besser ein Teil der EU-Mittel zweckgebunden zugunsten von Programmen und Projekten umgewidmet werden, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gezielt fördern.

Ein solcher Grundwerte-TÜV könnte den stotternden europäischen Demokratiemotor wieder auf Touren bringen. Es wäre einen Versuch wert, damit das Europa der Grundwerte nicht weiter unter die Räder gerät.

Michael Roth ist europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der SPD Hessen.

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