Bundestag stärkt Kommunen den Rücken

BERLIN – BAD HERSFELD/ESCHWEGE. Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag einer Reform des Bauplanungsrechts zugestimmt, die unter anderem wichtige Änderungen beim Umgang mit so genannten Schrottimmobilien und gewerblichen Massentierhaltungsanlagen vorsieht. Dies teilte nun der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Roth (SPD) mit, dessen Fraktion gemeinsam mit den SPD-geführten Ländern eine Reihe von Änderungen durchsetzen konnte.

"Mit diesem neuen Gesetz erhalten Kommunen nun erstmals die Möglichkeit, die Ansiedlung gewerblicher Massentierhaltung zu beeinflussen. Künftig unterliegen alle gewerblichen Betriebe mit mehr als 1.500 Schweinemastplätzen oder mehr als 30.000 Mastgeflügelplätzen der Steuerung der Gemeinden", erläutert Roth. "Die Planung einer Hähnchenmastanlage mit etwa 54.000 Plätzen wie in Hillartshausen ist mit diesem Gesetz nicht mehr über die Köpfe der Friedewalder Bevölkerung möglich", so Roth. Die SPD habe sich in dieser Frage nach mehrmonatigen Verhandlungen gegenüber CDU, CSU und FDP durchsetzen können, die sich zunächst heftig dagegen gesträubt hätten. Neben verpflichtend vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen sei zukünftig ein Bebauungsplan bei Betrieben dieser Größenordnung vorgeschrieben.

Als weiteren wichtigen Erfolg der Novelle wertet Roth die Regelungen zu "Schrottimmobilien": "Auch hier bekommen Kommunen mehr Handlungsfreiheit", freut sich der direkt gewählte Abgeordnete Roth über einen weiteren Verhandlungserfolg. Demnach können verwahrloste Gebäude nun leichter rückgebaut werden. Zudem könnten die Eigentümer in einem begrenzten Umfang an den Kosten des Abrisses beteiligt werden. Angesichts des Leerstands verwahrloster Immobilien in vielen Dorfkernen auch in unserer Region ein längst überfälliges Gesetz, so Michael Roth.