BERLIN – BAD HERSFELD / ESCHWEGE. Mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP hat der Deutsche Bundestag sich heute gegen einen eigenen Antrag zum Verbot der rechtsextremen NPD ausgesprochen. Damit lehnt Schwarzgelb einen von der SPD eingebrachten Antrag mehrheitlich ab, der einen entsprechenden Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht vorgesehen hätte. Dies teilte nun der Bundestagsabgeordnete Michael Roth (SPD) mit.
Damit werde es keinen gemeinsamen Verbotsantrag aller Verfassungsorgane geben, so Roth nach der Abstimmung. "Für alle Experten ist klar, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richtet", ist Roth über die Haltung der Regierungsparteien enttäuscht. "Die NPD ist menschenfeindlich, rassistisch und antisemitisch und sollte nicht unter dem Deckmantel der Legalität ihre Ideologie weiter verbreiten können", spricht sich Roth abermals für ein Verbot aus. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Einnahmen der NPD aus staatlichen Töpfen stammten und die Partei daneben über öffentliche Ämter geldwerte Leistungen wie Arbeitsmittel und Dienstfahrzeuge erhalte. "Dieser Finanzierung muss ein Riegel vorgeschoben werden. Sie ist gegenüber der Bevölkerung auch kaum zu erklären." Roth sei sich darüber im klaren, dass ein NPD-Verbot allein die Gefahren des Rechtsextremismus nicht banne. "Aber es ist ein überfälliges Signal gegenüber all den Engagierten in unserer Gesellschaft, die sich im Kleinen wie im Großen für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen und gegen Intoleranz und rechte Gewalt einsetzen", betonte der Abgeordnete.
Scharfe Kritik übte Roth an der CDU, der er in dieser Debatte Orientierungslosigkeit vorwarf: "Im Bundesrat haben die von der CDU geführten Bundesländer, mit Ausnahme des schwarzgelb regierten Hessens, einem Verbotsantrag zugestimmt. Bundeskanzlerin Merkel hat angekündigt, den Länderantrag zu unterstützen, aber einer Zustimmung im Bundestag verweigert sich die CDU. Das ist schwer nachzuvollziehen. Sich in dieser wichtigen Frage nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen zu können, ist ein Armutszeugnis."